Revision

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Die Aktiengesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Revisionsstelle zu benennen und sie mit der Prüfung der Jahresrechnung zu beauftragen. Aber auch in der GmbH, bei Stiftungen und im Vereinswesen kann eine unabhängige Revisions- oder Kontrollstelle sinnvoll sein, weshalb sie öfters bereits in den Statuten festgeschrieben wird.

 

Leistungen Revision im Überblick:

  • Buchprüfungen von Aktiengesellschaften
  • Buchprüfungen von Vereinen oder anderen jur. Personen
  • Abschlussprüfungen
  • Prüfungen von Gründerberichten/Sacheinlagen

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